Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Staudacher liegen im Bereich des Verwaltungsrechtes sowie des Bau – und Architektenrechtes.
Die Begleitung von Unternehmen und einzelnen Bürgern im Umgang mit der Verwaltung, aber auch die Beratung von Städten und Gemeinden in allen Rechtsfragen stehen im Vordergrund der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Baulandentwicklung.
Im Bereich des privaten Baurechts geht es insbesondere um die Begleitung
mittelständischer Bauunternehmen und Handwerkern in der baubegleitenden Beratung.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Staudacher ist Mitverfasser des Praxishandbuchs Architektenrecht (Thode/Wirth/Kuffer), C.H. Beck Verlag
Fachbereiche:
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ARGE Baurecht